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Gewerbesteuer und die Unternehmenssteuerreform
Geschrieben von Josch Bremer   
Montag, 3. September 2007

Viele wissen gar nicht, dass die Gewerbesteuer eine deutsche Ausnahmeerscheinung ist. In keinem anderen Land der Welt gibt es eine vergleichbare Steuerform. Zweck der Gewerbesteuer ist die Finanzierung von Gemeinden.

Mit der Unternehmenssteuerreform, die am 01.01.2008 in Kraft tritt, ändert sich auch einiges bei der Gewerbesteuer. Nach dem derzeitigen Stand sind nur Gewerbebetriebe und Kapitalgesellschaften gewerbesteuerpflichtig.

Für natürliche Personen und Personengesellschaften bleibt der Freibetrag von 24.500 Euro erhalten. Der Staffeltarif bei dem darüber hinaus gehenden Betrag wird durch eine einheitliche Steuermesszahl von 3,5% ersetzt. Für „kleine“ Gewerbetreibende handelt es sich daher um eine Steuererhöhung, da bei dem alten Staffeltarif die Belastung bis zu einem Gewerbeertrag von 60.499 Euro nur max. 3% betrug. Anders bei den Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der Aktiengesellschaft. Diese profitieren von der neuen Regelung, da sie bisher einheitlich mit 5% belastet waren.

Eine weitere wichtige Änderung ist, dass anders als früher die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe bei der Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer abgesetzt werden kann. Dafür wurde der Faktor für die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8 erhöht.

Gewinner der Reform sind daher insbesondere die Kapitalgesellschaften, die auf Kosten der „Kleinen“ Gewerbetreibenden Gewerbesteuer sparen werden, während die kleinen Unternehmen wohl höhere Ausgaben haben werden. Ein Steuerberater oder Anwalt kann hier unter Umständen hilfreich sein.

Das Thema Gewerbesteuer bleibt umstritten. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich nun bereits zum Dritten mal damit. Grund dafür ist insbesondere die Ungleichbehandlung von Gewerbetreibenden und Freiberuflern, die nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Durch eine Entscheidung könnten auch die freien Beruf gewerbesteuerpflichtig werden. Allerdings könnte es auch zu einer Abschaffung der Gewerbesteuer kommen.

 

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