Wellness & Gesundheit
Das Zahnimplantat mit Zahnzusatzversicherung
| Das Zahnimplantat mit Zahnzusatzversicherung |
| Geschrieben von Silko Vogt | |
| Montag, 13. August 2007 | |
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Aufgrund der hohen Haltbarkeit und der Zuverlässigkeit von Implantaten entscheiden sich jährlich mehr Patienten für ein Zahnimplantat. Ein weiterer Grund dafür ist die ausgesprochen positive Ästhetik. So sind Zahnimplantate vom natürlichen Zahnbestand kaum zu unterscheiden. Im Vergleich zum herkömmlichen Zahnersatz behindern Zahnimplantate den Patienten weder bei der Nahrungsaufnahme noch beim Sprechen. Vor der Implantation von Zahnimplantaten ist eine ausführliche Voruntersuchung durch den behandelnden Arzt zwingend erforderlich. Denn während dieser Voruntersuchung wird eine saubere Abformung des Kiefers und einige Röntgenaufnahmen angefertigt. Mit Hilfe dieser Voruntersuchungen kann der behandelnde Zahnmediziner den operativen Eingriff genau planen und einen fundierten Heil- und Kostenplan erstellen. Die Zahnimplantate werden dann meist ambulant und unter örtlicher Betäubung eingesetzt. Der Patient spürt während des Eingriffs keine Schmerzen. Während der ersten Behandlung wird die künstliche Zahnwurzel implantiert, welche dann zunächst mindestens 3 Monate in das Gewebe einwachsen muss. Der Zahnarzt spricht dann von der Einheilung des Zahnimplantats. Anschließend wird dann während einer zweiten Behandlung das Gewebe erneut geöffnet und der Zahnersatz auf die künstliche Zahnwurzel aufgeschraubt. Zahnimplantate sind allerdings auch mit hohen Investitionen verbunden. So müssen Patienten einen Großteil der Kosten tragen, wenn sie nicht durch eine Zahnzusatzversicherung abgesichert sind. Günstige Zahnimplantate erhält man daher durch den Abschluss einer o.g. Versicherung oder die Implantation im Ausland. Hier muss der Patient allerdings genau die Angebote prüfen. Pauschalpreise sollte Patienten abschrecken, da jeder Patient einer individuellen Behandlung bedarf. Den erstellten Heil- und Kostenplan kann der Patient auch der Krankenversicherung zur Prüfung vorlegen bzw. mit dessen Hilfe die Meinung eines anderen Zahnmediziners einholen. |
