Versicherungen
Neues Versicherungsvertragsgesetz ohne Zweitmarkt Hinweis
| Neues Versicherungsvertragsgesetz ohne Zweitmarkt Hinweis |
| Geschrieben von Uwe Ulrich | |
| Montag, 9. Juli 2007 | |
|
Im neuen Versicherungsvertragsgesetz für Deutschland, dass zu Beginn es Jahres 2008 in Kraft tritt, fehlt der Hinweis auf den Zweitmarkt für Lebensversicherungen. In anderen Ländern ist es längst Standard, wie zum Beispiel in Großbritannien, und an die 90 Prozent der Bevölkerung kennen diese Möglichkeit. Den Deutschen bleibt dies versagt und so sind es nur etwa 20 Prozent, die in Deutschland Bescheid darüber wissen, dass Lebensversicherungen auch verkauft werden können. Dabei hat der Verbraucher nur Vorteil, wenn seine Lebensversicherung aufgekauft wird. Etwa 100.000 Lebensversicherungen werden jeden Monat in Deutschland gekündigt und dabei macht der Kunde oft große Verluste. Deshalb sollte auch sehr gut überlegt werden ob es nicht doch andere Lösungen als eine Kündigung gibt. Versicherungsgesellschaften bieten als Beispiel die Beitragsfreistellung und eine Beitragsstundung der Lebensversicherung an. Dabei wird der monatliche Beitrag, bei einem verminderten Todesfallschutz, gespart aber nicht so viel Geld verloren, wie bei einer Kündigung. Wenn aber das Guthaben aus der Lebensversicherung dringend benötigt werden, sollte vor einer Kündigung ein Angebot auf dem Zweitmarkt eingeholt werden. Es werden sicherlich nicht alle Lebensversicherungen aufgekauft aber wenn hat es für den Kunden nur Vorteile. Die Lebensversicherung verkaufen bringt für den Kunden in der Regel zwischen 2 und 15 Prozent mehr als bei der Versicherungsgesellschaft. Allerdings werden die 15 Prozent mehr selten erreicht, denn dies ist nur im günstigsten Fall, wenn der Vertrag sehr gut ist und zudem noch in der 12 jährigen Steuerfrist sich befindet. Zudem bleibt ein beitragsfreier Todesfallschutz erhalten, was eigentlich nur Vorteile für den Kunden sind. Angebote vom Zweitmarkt für die Lebensversicherungskunden sind kostenlos und auch völlig unverbindlich. Vorheriger BeitragVersicherungen sollte man immer vergleichen - Nächster Beitrag: Berufsunfähigkeitsversicherung |
