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Erstattungsprobleme bei der Zahnzusatzversicherung vermeiden
Geschrieben von Florian Meier   
Mittwoch, 22. August 2007

Kaum eine Versicherungsart wurde in den letzten Jahren so oft abgeschlossen wie eine private Zahnzusatzversicherung. Die Zahl der Versicherten hat sich in den letzten 10 Jahren mehr als verzehnfacht. Dieser Boom wurde durch laufenden Gesetzesänderungen im Bereich der zahnärztlichen Kassenleistung ausgelöst. Durch die Einführung des sog. Festkostenzuschusses wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse für Zahnersatz und Zahnbehandlungen noch mal deutlich reduziert. So beträgt der Zuschuss der GKV für ein Implantat gerade mal noch 396,- €. Die tatsächlichen Kosten belaufen sich aber auf ca. 2000,- €.

Leider nutzen viele Versicherung diesen Boom, um mit unklar definierten Tarifwerken und schwammig definierten Leistungen schnell, viele neue Kunden zu gewinnen. Daher kommt es in der Praxis doch relativ häufig zu Erstattungsproblemen bei der Abrechnung mit der privaten Zahnzusatzversicherung.Â

Eines der Hauptprobleme ist die Berechnungsgrundlage auf der eine Zahnzusatzversicherung leisten soll. Viele „Billig-Anbieter“, die mit Aussagen, wie z.B. „100 % Leistung für 0,86 Cent“ werben, verwenden als Erstattungsgrundlage die gesetzliche Regelversorgung. Das bedeutet, dass nur aus Basis des sog. Festkostenzuschusses erstattet wird. Dies reicht in der Regel nicht, um die tatsächlichen Kosten zu decken. In dem angesprochenen Fall wird dann die Leistung der GKV verdoppelt. Bei Zahnarztleistungen (siehe auch Zahnarzt Preisvergleich), für die es keine Leistung mehr durch die Krankenkasse gibt, leisten diese Tarife nicht.

Ein anderer Fallstrick liegt im Kleingedruckten mancher Tarife verborgen, wenn einzelne, sehr teure Leistungsbereich wie z.B. Implantate entweder ausgeklammert oder sehr stark begrenzt werden.

Um diese Probleme im Vorfeld zu vermeiden, müssen die exakten Leistungen des gewünschten Tarifes vor Abschluss schriftlich vorliegen. Leider geben die Unternehmen selbst keine exakten Leistungskataloge ihrer Zahnzusatzversicherung heraus. Deswegen ist für den Verbraucher unerlässlich einen spezialisierten Vermittler zu suchen, der einen eigenen schriftlichen Leistungskatalog herausgibt. Dadurch hat der Versicherte im Streitfall einen echten Beweis, um die versprochenen Leistungen auch wirklich zu bekommen. Für weitere Infos zu Leistungskatalogen privater Zahnzusatzversicherungen klicken Sie hier…

 

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