Versicherungen
Die Leistungshöhe beim Krankengeld
| Die Leistungshöhe beim Krankengeld |
| Geschrieben von Markus Lenk | |
| Donnerstag, 31. Mai 2007 | |
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Viele Menschen kennen die Krankentagegeldversicherungen. Diese Versicherungen erstatten dem Versicherten ein Krankengeld für den Zeitraum, in dem diese Person arbeitsunfähig ist oder z.B. im Krankenhaus ist und dadurch einen Einkommensverlust hinnehmen müsste. Doch beim Vergleich von Versicherungen ist es die Leistungshöhe, die viele Versicherungen voneinander unterscheidet. Diese Leistungshöhe bestimmt sich anhand von verschiedenen Faktoren. Im Allgemeinen wird das Brutto-Krankengeld nach dem Einkommen vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Generell beträgt dieses Krankengeld dann 70 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. In diese Rechnung werden auch die Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit mit einbezogen. Daher wirken sich z.B. regelmäßige Überstunden und Abweichungen vom vereinbarten Entgelt positiv auf die Krankengeldhöhe aus. In diesem Fall bedeutet regelmäßig, dass in den letzten drei abgerechneten Monaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit pro Monat mindestens eine Überstunde angefallen sein muss. Verdient die versicherte Person dagegen ein schwankendes Entgelt, wie etwa einen Akkordlohn, dann wird der Durchschnitt der letzten drei Monate als Grundlage für die Höhe des Krankengeldes genommen. Grundsätzlich ist das Krankengeld beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und auch zur Pflegeversicherung. Daher werden die Beiträge direkt von der Krankenkasse einbehalten und an die entsprechenden Versicherungsträger abgeführt. Während des Krankengeldbezugs übernimmt die Krankenkasse die Beitragsanteile des Arbeitgebers, sofern es sich bei der betreffenden Person um einen Arbeitnehmer handelt. Allerdings werden in diesem Fall die Beitragsanteile nur zu 80 Prozent berücksichtigt. Während der Zeit, in der die versicherte Person Krankengeld bezieht, gilt für sie Beitragsfreiheit in der Krankenversicherung. Sollte bei der versicherten Person ein Anspruch auf Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat bestehen, so erhält diese das Krankengeld für 30 Tage. In anderen Fällen, wie etwa in Teilmonaten wird das Krankengeld für die Zahl der tatsächlichen Kalendertage in diesem Monat gezahlt. Vorheriger BeitragRiester Rente! Umfassende Vergleiche zahlen sich aus! - Nächster Beitrag: Die private Krankenversicherung |
