Versicherungen
Die gesetzliche Unfallversicherung
| Die gesetzliche Unfallversicherung |
| Geschrieben von Silko Vogt | |
| Montag, 1. Oktober 2007 | |
|
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Wegeunfällen. Mit Wegeunfällen ist der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz des Versicherten gemeint. Es gibt 2 Gruppen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Pflicht- und freiwillig Versicherte. Im Rahmen der Sozialversicherung sind Arbeitnehmer und Auszubildende über den Arbeitsgeber bereits gesetzlich versichert. Aber auch Blut- und Organspender, Kinder in Kindertagesstätten und noch einige andere Gruppen sind pflichtversichert. Selbständige, mitarbeitende Ehegatten und Freiberufler sind nicht durch die Sozialversicherung automatisch pflichtversichert und können sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung entscheiden. Diese Möglichkeit ist mit der Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung zu vergleichen. Auch hier haben Selbstständige und Freiberufler die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern zu lassen. Alternativ steht Selbständigen und Freiberuflern der Abschluss einer privaten Unfallversicherung offen. Doch was genau leistet die gesetzliche Unfallversicherung? Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt Leistungen in Form von berufsfördernden und medizinischen Leistungen zur Rehabilitation. Lohnersatz- und Entschädigungsleistungen gehören ebenfalls fester Bestandteil des Versicherungsschutzes. So kann der Versicherungsnehmer bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall mit finanzieller Unterstützung von Seiten des Versicherungsträgers rechnen. Wie hoch diese ausfällt und wann genau die Leistungen erbracht werden, ist von unterschiedlichsten Faktoren abhängig. Ist der Versicherungsnehmer beispielsweise bei einem Unfall alkoholisiert oder steht unter dem Einfluss anderer Drogen, kann es gar zu einer Verweigerung von Leistungen von Seiten des Versicherungsträgers kommen. Auch wer den im Versicherungspaket vereinbarten Arbeitsweg verlässt kann unter Umständen nicht auf eine finanzielle Unterstützung nach einem Unfall bauen. Daher ist es besonders wichtig die Vereinbarungen im Versicherungspaket zu kennen. Artikelschmied Silko Vogt artikelschmied [at] gmx [.] de Vorheriger BeitragDie Rechtsschutzversicherung für Selbständige - Nächster Beitrag: Kassenpatienten versus Privatpatienten der Krankenkassen |
