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Berufsunfähigkeitsversicherung auf Zeit abschließen
Geschrieben von Max Paul   
Mittwoch, 2. Mai 2007

BerufsunfähigkeitsversicherungNicht zu unterschätzen ist die Zahl der Berufstätigen, die vorzeitig aus krankheitsbedingten Gründen aus dem Berufsleben ausscheiden müssen.

Bereits jeder vierte Berufstätige ist hierzulande davon betroffen und wer da nicht rechtzeitig Vorsorge getroffen hat, muss meist mit bösen Überraschungen rechnen. Die gesetzliche Invalidenrente, beziehungsweise Erwerbsminderungsrente, zahlt nur dann, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr in Lage ist, auch einfachste Arbeiten übernehmen zu können. Die Leistungen decken jedoch nicht annähernd den Bedarf ab, der benötigt wird, um seinen gewohnten Lebensstandard auch weiterhin aufrechterhalten zu können.

Die Statistiken erweisen sich als erschreckend, denn Herz- und Kreislauerkrankungen, Krebs, Rückenprobleme und verstärkt auch psychische Ursachen tragen dazu bei, dass ein hoher Prozentsatz nicht mehr als berufsfähig eingestuft werden kann.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher die geeignete Alternative, zusätzlich etwas für den Fall der Erwerbsunfähigkeit zu tun. Jedoch muss man bedenken, dass ein solcher Schutz nicht ohne weiteres zu erreichen ist. Als „problematisch“ eingestufte Berufsgruppen haben es oftmals schwer, einen Versicherer zu finden.Einige jedoch haben sich darauf verlegt, auch diejenigen Arbeitnehmer abzusichern, die bei den meisten Versicherungen nicht gern gesehen sind.

Sogenannte „abgespeckte“ Berufsunfähigkeitsversicherungen erklären sich bereit, auch Arbeitnehmer abzusichern, die körperlich stärker beansprucht werden als andere und auch die Berufstätigen, die einer größeren Gefahr ausgesetzt sind.Allerdings gestalten sich die Konditionen einer solchen besonderen Form der Berufsunfähigkeitsversicherung anders als bei herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherungen.So ist eine zeitliche Beschränkung für den Versicherungsschutz vorgesehen. Das bedeutet, dass die Rentenzahlung nur unter bestimmten Umständen geleistet wird.

Bei einer nachgewiesenen Berufsunfähigkeit wird eine Rente für einen Höchstzeitraum von drei Jahren gezahlt. Daran gekoppelt ist die Bedingung, dass der betroffene Arbeitnehmer anschließend nicht länger als zwei Stunden täglich in einem Beruf arbeiten kann und der Fall einer Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist. Wird dies zweifelsfrei nachgewiesen, kann mit weiteren Rentenzahlungen gerechnet werden.

Wichtig ist jedoch zu wissen, dass die Versicherung darauf verweisen kann, dass der erwerbsunfähige Arbeitnehmer auch in einen anderen Beruf wechseln muss, bevor er überhaupt einen Anspruch auf eine Rentenzahlung erworben hat.Eingehende Versicherungsvergleiche werden daher empfohlen, um von den günstigsten Konditionen profitieren zu können.

 

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