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Heute können bereits ein Viertel aller Arbeitnehmer ihren Beruf nicht mehr bis zur Rente ausüben, weil sie durch eine Krankheit oder einen Unfall berufsunfähig werden. Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Krankheiten im� Bewegungsapparat (Bandscheibenvorfälle, Knochenprobleme) gefolgt von Herz-Kreislauf-Krankheiten oder Tumoren. Gerade Menschen, die körperlich viel leisten müssen haben ein erhöhtes Risiko, berufsunfähig zu werden. Zu diesen Berufsgruppen gehören neben Bauarbeitern auch Krankenpfleger und Handwerker. Nicht zu vergessen sind in dieser Beziehung auch psychische Erkrankungen, die vor allem Lehrer und Polizisten häufig treffen. Personen, die berufsunfähig werden, können nur noch auf eine geringe staatliche Unterstützung hoffen. Seit dem Januar 2001 gibt es die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die in drei Stufen eingeteilt ist. Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gibt es das Recht der Verweisbarkeit. Hierunter versteht man, dass ein Maurer nach einem Unfall auch als Pförtner eingesetzt werden kann.
Menschen, die noch mehr als 6 Stunden arbeiten können, erhalten keine staatlichen Leistungen. Menschen, die noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten können, erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente. Erst wenn ein Mensch nur noch weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann, gilt er als vollständig erwerbsunfähig und erhält die volle Rente. Jeder Mensch, der aktiv im Arbeitsleben steht, sollte daher eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sie zahlt die bei Abschluss der Versicherung vereinbarte monatliche Rente, und zwar bis zum Rentenalter. Hierbei gilt: je früher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto niedriger sind die Beiträge. Ein 18jähriger Mann zahlt hier für eine Rente in Höhe von 500 Euro nur ca. 20 Euro pro Monat. Ist er hingegen bereits 30, können die monatlichen Kosten bereits bei 50 Euro liegen.
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