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Wie funktioniert eine Restschuldversicherung? |
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Geschrieben von Chris Zitanaka
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Montag, 27. August 2007 |
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Eine Restschuldversicherung ist eine Absicherung für einen Kreditnehmer und auf für seine Hinterbliebenen, falls er sterben sollte. Weitere Gründe wann diese Versicherung gebraucht wird, durch die auch ein Kreditgeber Sicherheit bekommt, sind eintretende Krankheiten oder Arbeitslosigkeit beim Kreditnehmer. Weitere gebräuchliche Ausdrücke statt Restschuldversicherung sind Restkreditversicherung und Kredit-Lebensversicherung. Ein Kreditnehmer kommt dann in die Situation, dass er zusätzlich zum Kredit eben auch noch diese Art Lebensversicherung abschließt. Das gleiche ist auch bei einem Online Kredit möglich. Die Versicherung ist dann eine Hilfe beim Tod des Kreditnehmers, bei unvorhersehbaren Krankheiten und auch bei Arbeitslosigkeit. Zur Folge hat dies, dass aufgrund der Restschuldversicherung die Angehörigen eines Kreditnehmers nicht dessen eventuell noch ausstehenden Schulden bezahlen müssen. Des weiteren ist mit Abschluss einer Restschuldversicherung auch die Abzahlung von Krediten bei schweren Krankheiten gesichert. Ebenso besteht die Möglichkeit von Ratenzahlungen bei eintreten einer Arbeitslosigkeit. Diese Art der Versicherung ist bereits in den 50er Jahren entstanden, obwohl es zu jener Zeit noch keine Online Kredite gegeben hatte. Das Entstehungsland sind die USA. Ungefähr 10 Jahre später fand die Restschuldversicherung dann ihren Weg nach Deutschland. Zu den Anfängen war es so, dass nach Zahlung einer einmaligen Summe die Versicherungssumme gedeckt war. Zur heutigen Zeit ist es so, dass jeden Monat ein so genannter Außenstand erarbeitet wird und aufgrund dieser Summe setzt sich dann ein Betrag zusammen, der jeden Monat bezahlt werden muss. Eine Absicherung gegen Krankheiten oder auch gegen Arbeitslosigkeit wurde erst viel später angeboten, sowohl bei Ratenkrediten als auch bei Online Krediten. Die Restschuldversicherung hat aber auch ihre negativen Seiten. Jemand, der eine derartige Versicherung abschließt, sollte immer auch die durch die Versicherung entstehenden Zinsen berücksichtigen und diese zur Versicherungssumme dazu zählen. Zum anderen ist es so, dass keine Pflicht besteht eine Restschuldversicherung abzuschließen, jedoch sind Kreditgeber leichter bereit ein Darlehen zu gewähren, wenn so eine Versicherung abgeschlossen wird. |