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Was Kreditinstitute zur Forderungssicherung tun
Geschrieben von Claudia Schäfer   
Sonntag, 6. Mai 2007

SicherungsübereignungWer eine neue Anschaffung in mittlerer Größe plant jedoch nicht über ausreichend liquide Mittel verfügt, für den kommt ein Ratenkredit zur Finanzierung in Frage. Darlehen in Form von Ratenkrediten sind allgemein die gängigste Methode um an Kapital für eine Anschaffung zu gelangen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Antragsstellung schnell und unkompliziert geschehen kann, denn mehr als ein aktueller Lohn- bzw. Gehaltsnachweis wird dafür nicht verlangt. Daraufhin wird die Kreditwürdigkeit des Antragsstellers mittels Bonitätscheck abgefragt und ist das Resultat dieses „Checks“ positiv, dann hat der Antragssteller die wichtigste Hürde genommen. Kreditnehmer sollten allerdings auch wissen wie sich Kreditinstitute gegen Forderungsausfälle absichern.

Eine Sicherungsübereignung wird zur Kreditsicherung eingesetzt indem vertraglich vereinbart wird, dass bei einem zweckgebundenen Kredit die finanzierte Sache solange im Besitz des Kreditgebers bleibt bis der Kreditnehmer alle Forderungen vollständig beglichen hat.

Ein weiteres Mittel zur Kreditsicherung ist die Gehaltsabtretung. Bei der Gehaltsabtretung greift der Kreditgeber im Falle von Zahlungsausfällen auf den Arbeitgeber des Kreditnehmers zurück und treibt dort die Forderungen ein. Es muss allerdings dazugesagt werden, dass Arbeitgeber auch das Recht haben eine Gehaltsabtretung im Arbeitsvertrag auszuschließen.

Das wohl wichtigste Mittel zur Forderungssicherung bei Ratenkrediten ist wohl die Restschuldversicherung. Schließt der Kreditnehmer nämlich eine Restschuldversicherung ab, so kann die Bank bei Zahlungsversäumnissen des Schuldners auf die Restschuldversicherung zurückgreifen. Für das Kreditinstitut ist eine Restschuldversicherung zweifelsohne ein überaus geeignetes Mittel zur Forderungssicherung; für den Kreditnehmer ist sie allerdings möglicherweise ein Zwangsprodukt welches zum Kredit „dazugekauft“ werden muss um den Kreditantrag bewilligt zu bekommen. Aus diesem Grund ist in Werbeangeboten für Kredite die Angabe eines Effektivzinses mitunter irreführend. Die verpflichtende Angabe eines Effektivzinses bei Kreditangeboten wurde vom Gesetzgeber nämlich eingeführt um ein Instrument zum einfachen Vergleich von Kreditangeboten zu schaffen. Einzahlungen welche in eine Restschuldversicherung (die mit dem Kredit gekoppelt ist) getätigt werden, sind allerdings nicht Bestandteil der Berechnungsformel beim Effektivzins.

 

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